Kosten
Die Übernahme der Behandlungskosten ist nur durch eine private Krankenversicherung oder eine private Krankenzusatzversicherung zu den entsprechenden tariflichen Vereinbarungen möglich. Ebenso werden die Kosten von Beihilfeberechtigten zu den entsprechenden Bedingungen übernommen.
Die Kosten werden im Anschluss einer Behandlung in bar bezahlt. Gerne stelle ich auf Wunsch auch eine Quittung aus
Den Privatversicherten und Beihilfeberechtigten stelle ich eine Rechnung nach dem GebH aus. Die vollständige Erstattung des Betrages kann von meiner Seite nicht gewährleistet werden. Sie richtet sich nach den jeweiligen tariflichen Vereinbarungen.
Es gilt die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebH).