Tel.: 04641- 17 42

Kosten

Die Übernahme der Behandlungskosten ist  nur durch eine private Krankenversicherung oder eine private Krankenzusatzversicherung zu den entsprechenden tariflichen Vereinbarungen möglich. Ebenso werden die Kosten von  Beihilfeberechtigten zu den entsprechenden Bedingungen übernommen. 

Kosten in der Naturheilpraxis Inken Otzen-Behrendt

Die Kosten werden im Anschluss einer Behandlung in bar bezahlt. Gerne stelle ich auf Wunsch auch eine Quittung aus

Den Privatversicherten und Beihilfeberechtigten stelle  ich eine Rechnung  nach dem GebH aus. Die vollständige Erstattung des Betrages kann von meiner Seite nicht gewährleistet werden. Sie richtet sich nach den jeweiligen tariflichen Vereinbarungen.

Es gilt die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebH).